Stand Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Coaching - Klinische Hypnose - NLP
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der makemebelieve UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Coaching-, Hypnose- und NLP-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (B2B, §§ 14, 310 Abs. 1 BGB) und Verbrauchern (B2C, § 13 BGB) gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen differenziert wird.
§ 2 Leistungsgegenstand und Abgrenzung
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen:
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Coaching (Einzel- und Gruppenformat, online und vor Ort)
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Klinische Hypnose (Einzel- und Gruppenformat, online und vor Ort)
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NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) – Einzel- und Gruppenformat
(2) Sämtliche Leistungen des Anbieters sind keine medizinischen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes oder der ärztlichen Berufsordnung. Sie ersetzen weder eine ärztliche oder psychiatrische Diagnose noch eine psychotherapeutische Behandlung.
(2a) Klinische Hypnose und NLP im Sinne dieser AGB sind methodisch fundierte, prozessorientierte Verfahren. Sie sind keine esoterischen, mystischen, energetischen oder spirituellen Praktiken. Der Anbieter erbringt keine heilenden, prophezeienden, channelnden oder energetischen Leistungen, keine Astrologie, kein Kartenlegen, keine Heilarbeit im Sinne alternativ-medizinischer oder spiritueller Schulen. Heils-, Heilungs- oder Vorhersage-Versprechen sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung.
(3) Die Leistungen des Anbieters sind prozessorientierte Dienstleistungen. Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit fachlicher Sorgfalt nach den jeweils anerkannten Methoden und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Zusicherung eines bestimmten Erfolgs, eines konkreten Ergebnisses oder einer Verhaltensänderung kann aufgrund der prozessualen Natur der Leistungen nicht erfolgen und wird vom Anbieter ausdrücklich nicht übernommen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter vor Beginn der ersten Sitzung vollständig und wahrheitsgemäß über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen, laufende medikamentöse Behandlungen sowie etwaige psychiatrische Vordiagnosen zu informieren.
(5) Der Anbieter behält sich vor, eine Zusammenarbeit bei Vorliegen von Kontraindikationen (insbesondere schwere psychiatrische Erkrankungen, aktive Psychosen, Schwangerschaft im Einzelfall, bestimmte Medikamente) abzulehnen oder an geeignete Fachkräfte weiterzuverweisen.
Hinweis: Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden oder psychischen Erkrankungen empfiehlt der Anbieter ausdrücklich, vor Inanspruchnahme der Leistungen ärztlichen oder therapeutischen Rat einzuholen.
§ 3 Sondierungsgespräch und Vertragsschluss
(1) Der Anbieter bietet Interessenten ein kostenfreies Sondierungsgespräch an. Dieses dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen und der Prüfung, ob eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Interessent möglich ist.
(2) Das Sondierungsgespräch ist keine Leistung im Sinne dieser AGB. Es begründet kein Vertragsverhältnis und löst keine Zahlungspflicht aus. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Sondierungsgesprächs Coaching-, Hypnose- oder NLP-Leistungen zu erbringen.
(3) Sowohl der Anbieter als auch der Interessent können nach dem Sondierungsgespräch frei entscheiden, ob eine Zusammenarbeit zustande kommt. Eine Begründungspflicht besteht beidseitig nicht.
(4) Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt erst durch eine konkrete Buchung und deren Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die Buchung erfolgt in der Regel über das Online-Buchungssystem des Anbieters oder schriftlich per E-Mail.
(5) Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die Akzeptanz erfolgt durch aktive Bestätigung (Checkbox) im Buchungsprozess. Die Checkbox ist nicht vorbelegt.
(6) Eine automatisierte Bestätigungsmail mit Link zu diesen AGB wird unmittelbar nach Buchung versandt. Diese Bestätigungsmail gilt als Vertragsannahme durch den Anbieter.
(7) Vor der ersten Hypnose-Sitzung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine gesonderte Einverständniserklärung zu unterzeichnen. Diese ist Bestandteil des Vertragsprozesses und dient der Aufklärung über Wirkungsweise, Kontraindikationen und freiwillige Teilnahme.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Rechnungszeitpunkt gültige Steuersatz.
(2) Die Zahlung des vereinbarten Entgelts ist vollständig und im Voraus fällig. Der Anbieter beginnt die Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Kreditkarte oder einem vom Anbieter angebotenen Zahlungsdienstleister gemäß den im Buchungsprozess angegebenen Optionen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.
(5) Bei Leistungen für Auftraggeber mit Sitz im EU-Ausland (B2B) gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG bzw. Art. 196 MwSt-Systemrichtlinie, sofern der Auftraggeber eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt.
(6) Bei Leistungen für Auftraggeber mit Sitz im Vereinigten Königreich (UK) gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen steuerrechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen.
(7) Pakete und Mehrsession-Verträge: Bei der Buchung von Paketen oder mehreren Sessions gilt ergänzend:
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Gebuchte Pakete sind innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsschluss einzulösen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Frist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Sessions ohne Anspruch auf Rückerstattung, soweit der Anbieter die Nichteinlösung nicht zu vertreten hat.
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Bei vorzeitiger Beendigung eines Pakets durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für noch nicht in Anspruch genommene Sessions. Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen eine Kulanzregelung anbieten.
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Bei Beendigung aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund werden noch nicht erbrachte Sessions anteilig erstattet.
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Detaillierte, vom vorstehenden abweichende Paketbedingungen können im jeweiligen Buchungsprozess gesondert vereinbart werden und gehen diesen AGB vor.
§ 5 Leistungserbringung – Vor Ort und Online
A. Leistungen vor Ort / am Standort des Auftraggebers
(1) Sofern der Anbieter Leistungen am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bestimmten Ort erbringt, gelten die folgenden Bestimmungen.
(2) Reisezeiten des Anbieters werden zu 50 % des vereinbarten Stundensatzes der Hauptleistung in Rechnung gestellt, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Transportkosten (Bahn, Flug, Mietwagen, Taxi) werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Bei Anreise mit dem eigenen PKW werden 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.
(3) Bei mehrtägigen Einsatzphasen werden notwendige Übernachtungs- und Verpflegungskosten gegen Nachweis weiterberechnet.
(4) Eine verbindliche Schätzung der Reise- und Nebenkosten wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt. Wesentliche Abweichungen über 10 % der Schätzung sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, am vereinbarten Ort einen geeigneten, störungsfreien und vertraulichen Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen. Für Gruppen- oder Teamformate gelten zusätzlich angemessene technische Voraussetzungen (Bestuhlung, Projektionsmöglichkeit, sofern erforderlich).
(6) Kann die Leistung aufgrund unzureichender oder nicht zur Verfügung gestellter Räumlichkeiten am Standort des Auftraggebers nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, gilt das vereinbarte Entgelt gleichwohl als vollständig verdient. Reise- und Nebenkosten bleiben in diesem Fall ebenfalls erstattungspflichtig.
B. Online-Leistungen / technische Voraussetzungen
(7) Bei Online-Sessions ist der Auftraggeber für das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen (stabiles Internet, geeignetes Endgerät, Kamera und Mikrofon) selbst verantwortlich.
(8) Treten während einer Online-Session technische Störungen auf, gelten folgende Regelungen:
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Bei Störungen bis 15 Minuten Dauer wird die Session fortgesetzt, sofern eine sinnvolle Durchführung möglich ist. Die fehlende Zeit wird nach Möglichkeit am Ende der Session angehängt.
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Bei Störungen zwischen 15 und 30 Minuten Dauer entscheidet der Anbieter in Absprache mit dem Auftraggeber, ob die Session verkürzt fortgeführt oder auf einen Ersatztermin verschoben wird.
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Bei Störungen von mehr als 30 Minuten Dauer, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, gilt die Session als erbracht; ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatztermin besteht nicht.
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Bei Störungen von mehr als 30 Minuten Dauer, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt, wird ein kostenfreier Ersatztermin angeboten.
§ 6 Obliegenheiten des Auftraggebers
A. Vorbereitung und Mitwirkung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Vorbereitungsaufgaben, Übungen oder sonstige Aufgaben (nachfolgend „Aufgaben"), die der Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit schriftlich festgehalten hat, gewissenhaft und vollständig bis zum nächsten vereinbarten Termin zu bearbeiten.
(2) Als schriftlich festgehalten im Sinne dieses Paragraphen gelten: Dokumentationen per E-Mail, Messaging-System oder in einer Session-Zusammenfassung durch den Anbieter.
(3) Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin und hat die schriftlich festgehaltenen Aufgaben nachweislich nicht erledigt, steht dem Anbieter folgendes Wahlrecht zu:
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Option A (Absage): Der Anbieter sagt die Session ab. Das vorab gezahlte Entgelt für diese Session verbleibt beim Anbieter und gilt als verdient. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder kostenlosen Ersatztermin.
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Option B (Nachbearbeitung): Der Anbieter führt die Session durch und nutzt die Zeit zur Aufarbeitung der versäumten Aufgaben. Die Session gilt damit als vollständig erbracht; ein Anspruch auf eine Zusatzsession besteht nicht.
(4) Die Ausübung des Wahlrechts nach Absatz 3 liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters und wird dem Auftraggeber spätestens zu Sitzungsbeginn mitgeteilt.
B. Verhalten bei Online- und Hypnose-Sessions
(5) Bei Online-Sessions, insbesondere bei Hypnose-Sessions, verpflichtet sich der Auftraggeber zusätzlich:
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sich zum Zeitpunkt der Session in einem nüchternen Zustand zu befinden – frei von alkoholischen, narkotisierenden oder bewusstseinsverändernden Substanzen, soweit diese nicht ärztlich verordnet sind
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während der Session in einem geschützten, ungestörten Raum allein zu sein, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde
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keine Tätigkeiten parallel auszuführen, die Aufmerksamkeit binden oder Sicherheit gefährden (insbesondere kein Führen von Fahrzeugen, kein Bedienen von Maschinen)
(6) Bei Verstoß gegen die Obliegenheiten nach Absatz 5 ist der Anbieter berechtigt, die Session ohne Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung zu beenden. Bei Hypnose-Sessions ist der Anbieter darüber hinaus verpflichtet, die Session abzubrechen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere Durchführung nicht gegeben sind.
§ 7 Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Sitzungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschieben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungserklärung in Textform beim Anbieter.
(2) Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage gilt das vereinbarte Entgelt als vollständig verdient. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Bereits angefallene Reise- und Nebenkosten gemäß § 5 bleiben ebenfalls erstattungspflichtig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Abweichend von Absatz 2 erfolgt eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Entgelts ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber einen nachweisbaren und wichtigen Grund für die kurzfristige Stornierung darlegt und belegt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
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Plötzliche schwere Erkrankung des Auftraggebers (ärztliches Attest erforderlich)
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Unfall oder akuter medizinischer Notfall des Auftraggebers oder eines nahen Angehörigen (Nachweis erforderlich)
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Behördlich angeordnete Quarantäne oder vergleichbare höhere Gewalt
(4) Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes liegt im billigen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter teilt die Entscheidung dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Nachweises mit.
(5) Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist einmalig und kostenfrei möglich, sofern sie mehr als 48 Stunden vor dem ursprünglichen Termin erfolgt. Weitere Umbuchungen können mit einem Bearbeitungsentgelt belegt werden.
§ 8 Stornierung und Terminverschiebung durch den Anbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vereinbarte Termine mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden zu stornieren oder zu verschieben. In diesen Fällen wird dem Auftraggeber unverzüglich ein Ersatztermin angeboten.
(2) Bei Erkrankung des Anbieters, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen ist der Anbieter berechtigt, den Termin auch kurzfristiger zu stornieren oder zu verschieben. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall einen kostenfreien Ersatztermin nach Wahl.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns oder mittelbarer Schäden infolge einer Stornierung durch den Anbieter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere:
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Unzumutbares Verhalten des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter
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Nachträgliches Bekanntwerden von Kontraindikationen gemäß § 2 Abs. 5
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Wiederholter Zahlungsverzug trotz Mahnung
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Verstoß des Auftraggebers gegen das Aufzeichnungsverbot gemäß § 15
Im Falle der Beendigung aus wichtigem Grund werden bereits gezahlte, noch nicht erbrachte Sessions anteilig erstattet.
§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher / B2C)
Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Buchungsdatum).
(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Auftraggeber den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(4) Ausnahme: Hat der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und hat er bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB).
(5) Widerrufsadresse: makemebelieve UG (haftungsbeschränkt), Römerstr. 7, 80801 München, E-Mail: signal@thorstenkistner.com.
§ 10 Eigenverantwortung und Nachwirkungen der Leistungen
(1) Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Anbieters aus freiem Willen und in eigener Verantwortung in Anspruch. Sämtliche Entscheidungen, die der Auftraggeber während oder nach der Zusammenarbeit trifft – insbesondere zu beruflichen, persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder finanziellen Belangen – liegen ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung.
(2) Der Anbieter erteilt keine Empfehlungen oder Anweisungen zur Durchführung konkreter Lebens-, Geschäfts- oder Behandlungsentscheidungen. Die Methoden des Anbieters dienen der Bewusstmachung, Klärung und Aktivierung eigener Ressourcen des Auftraggebers – nicht der Steuerung externer Lebensentscheidungen.
(3) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, vor weitreichenden Entscheidungen – insbesondere bei Trennungen, Kündigungen, größeren Investitionen, Änderungen medizinischer Behandlung – eine angemessene Reflexionszeit einzuräumen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen (z. B. ärztlich, psychotherapeutisch, juristisch, steuerlich).
(4) Bestehende ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen sind ohne Rücksprache mit der jeweils behandelnden Fachperson nicht zu ändern, zu reduzieren oder zu beenden. Insbesondere sind verordnete Medikamente weder eigenmächtig abzusetzen noch in der Dosis zu verändern.
(5) Etwaige Nachwirkungen – wie vorübergehende emotionale Reaktionen, Müdigkeit, intensive Träume oder erhöhte Sensibilität – sind im Kontext tiefer prozessualer Arbeit nicht ungewöhnlich und stellen keinen Mangel der Leistung dar. Anhaltende oder ungewöhnliche Symptome sind ärztlich abzuklären.
(6) Beschwerden über vermeintlich aus der Zusammenarbeit resultierende gesundheitliche oder sonstige Auswirkungen sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach dem jeweiligen Sitzungstermin in Textform anzuzeigen, um eine zeitnahe Klärung zu ermöglichen. Ansprüche aus § 13 Abs. 1 (Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Notfälle und Weiterverweisung
(1) Sollten im Verlauf der Zusammenarbeit Anhaltspunkte für akute psychiatrische Krisenzustände, suizidale Tendenzen, Selbst- oder Fremdgefährdung, dissoziative Reaktionen oder andere medizinisch bzw. psychotherapeutisch zu behandelnde Zustände auftreten, ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet:
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die laufende Session zu beenden oder umzustrukturieren
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den Auftraggeber auf die Notwendigkeit ärztlicher oder psychotherapeutischer Hilfe hinzuweisen
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bei Gefahr für Leib oder Leben die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Schritte einzuleiten – auch unter Bruch der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist (§ 34 StGB rechtfertigender Notstand)
(2) Der Anbieter haftet nicht für gesundheitliche oder sonstige Folgen, die aus der Weigerung des Auftraggebers resultieren, eine empfohlene ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
(3) In akuten Krisensituationen außerhalb laufender Sessions wendet sich der Auftraggeber an den ärztlichen Notdienst (Tel. 112 in DE/EU; 999 oder 112 in UK) oder die Telefonseelsorge (Tel. 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 in DE). Der Anbieter steht außerhalb vereinbarter Sessionszeiten nicht als Krisenhilfe zur Verfügung.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt liegt vor bei außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegenden Ereignissen, die die Erbringung der Leistungen unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu gehören insbesondere: Pandemien und behördliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terror, behördliche Anordnungen sowie längere Störungen von Strom-, Internet- oder Telekommunikationsinfrastruktur.
(2) Im Falle höherer Gewalt ist die betroffene Partei für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Bereits gebuchte Termine werden auf Termine nach Wegfall des Hindernisses verschoben. Sofern die Leistung sinnvoll auf ein Online-Format umgestellt werden kann, ist dies einer Verschiebung vorzuziehen.
(3) Dauert das Hindernis länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch Erklärung in Textform zu beenden. In diesem Fall werden bereits gezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
(4) Schadensersatzansprüche der Parteien wegen der Auswirkungen höherer Gewalt sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – betragsmäßig wie folgt begrenzt:
a) Bei Verträgen mit Unternehmern (B2B):
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Bei Einzelsessions: auf den dreifachen Wert der jeweiligen Session, höchstens jedoch EUR 25.000,00
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Bei Paketen oder Mehrsession-Verträgen: auf den Gesamtwert des gebuchten Pakets, höchstens jedoch EUR 50.000,00
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Bei Gruppenformaten und Workshops: auf den dreifachen Wert der Teilnahmegebühr, höchstens jedoch EUR 25.000,00 pro Teilnehmer
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Über den gesamten Vertragszeitraum kumuliert: höchstens EUR 100.000,00
b) Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C):
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Bei Einzelsessions: auf den dreifachen Wert der jeweiligen Session, höchstens jedoch EUR 5.000,00
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Bei Paketen oder Mehrsession-Verträgen: auf den Gesamtwert des gebuchten Pakets, höchstens jedoch EUR 15.000,00
-
Bei Gruppenformaten und Workshops: auf den dreifachen Wert der Teilnahmegebühr, höchstens jedoch EUR 10.000,00 pro Teilnehmer
-
Über den gesamten Vertragszeitraum kumuliert: höchstens EUR 30.000,00
(4) Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung nach Absatz 3 gilt nicht für Schäden im Sinne von Absatz 1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, Produkthaftung).
(5) Der Anbieter haftet im Übrigen nicht für:
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Mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig
-
Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen
-
Schäden durch technische Störungen bei Online-Sessions, sofern diese nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen
-
Das Ausbleiben eines bestimmten Coaching-, Hypnose- oder NLP-Erfolgs (vgl. § 2 Abs. 3)
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Folgen von Entscheidungen, die der Auftraggeber in Eigenverantwortung getroffen hat (vgl. § 10)
(5a) Beratungsabgrenzung: Der Anbieter ist kein Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Psychiater, Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanz- oder Anlageberater, Unternehmens- oder Strategieberater. Der Anbieter ist auch kein Ausbilder für Coaching, Hypnose oder NLP – die Teilnahme an den Leistungen begründet keine entsprechende fachliche Qualifikation. Hinsichtlich der Einbindung von KI-Systemen in unternehmerische Prozesse erbringt der Anbieter Reflexions- und Klärungsarbeit, jedoch keine technologische Implementierungs- oder Strategieberatung.
(5b) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Folgen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber Impulse, Reflexionen oder Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit in Bereichen anwendet, für die qualifizierte Fachberatung erforderlich ist. Bei medizinischen, psychiatrischen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder unternehmensstrategischen Fragen verweist der Anbieter ausdrücklich auf entsprechend qualifizierte Fachpersonen.
(5c) Mitverschulden: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit erteilten Empfehlungen, Anregungen und Übungen eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen. Bei Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber dieser Prüfungspflicht nicht nachkommt, gilt § 254 BGB entsprechend.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen nach Absatz 1 – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Gesetzliche Verjährungsfristen, die zwingend nicht abkürzbar sind, bleiben unberührt.
§ 14 Verschwiegenheit
(1) Der Anbieter behandelt alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen persönlichen Informationen, Sessioninhalte sowie Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers streng vertraulich.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten über alle Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen. Dies umfasst insbesondere:
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Inhalte und Verlauf der Sessions sowie etwaige Äußerungen anderer Teilnehmer bei Gruppen-Sessions
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Methoden, Frameworks, Modelle, Werkzeuge und Vorgehensweisen des Anbieters – die Weitergabe oder Beschreibung dieser gegenüber Dritten in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form ist nicht gestattet
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Geschäftliche, organisatorische und persönliche Informationen über den Anbieter und dessen Tätigkeit
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Schriftliche Materialien, Arbeitsblätter und sonstige Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit überlassen wurden
(3) Die Verschwiegenheitspflichten nach Absatz 1 und 2 bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt fort. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder dem Auftraggeber rechtmäßig von dritter Seite ohne Verschwiegenheitspflicht zugänglich wurden.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht des Anbieters tritt zurück, soweit eine Mitteilungspflicht gegenüber Behörden gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine Gefahrenabwehr im Sinne von § 11 dieser AGB erforderlich ist.
(5) Der Anbieter darf anonymisierte Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit für seine eigene fachliche Weiterentwicklung nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf die Person des Auftraggebers möglich sind.
(6) Die Pflichten dieses Paragraphen gelten unabhängig von und ergänzend zu den Bestimmungen über Urheber- und Nutzungsrechte gemäß § 17.
§ 15 Aufzeichnungen
A. Aufzeichnungen durch den Anbieter
(1) Aufzeichnungen von Einzel-Sessions durch den Anbieter erfolgen ausschließlich auf Basis einer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Auftraggebers.
(2) Für Aufzeichnungen von Gruppen-Sessions, Workshops und Trainings gilt:
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Aufzeichnungen erfolgen ausschließlich auf Basis einer gesonderten, vorab eingeholten Einwilligung jedes einzelnen Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a sowie Art. 7 DSGVO.
-
Die Einwilligung kann in Schriftform, in elektronischer Form (z. B. über ein Online-Formular mit aktiver Bestätigung durch Kontrollkästchen) oder bei Video-Sessions auch mündlich zu Sitzungsbeginn erteilt werden, sofern die Einwilligung eindeutig dokumentiert wird.
-
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann in jeder Form erklärt werden – schriftlich, per E-Mail oder bei laufenden Video-Sessions auch mündlich gegenüber dem Anbieter. Wird die Einwilligung während einer laufenden Aufzeichnung mündlich widerrufen, beendet der Anbieter die Aufzeichnung unverzüglich.
-
Verweigert ein Teilnehmer die Einwilligung oder widerruft sie, ist der Anbieter berechtigt, die Aufzeichnung zu unterlassen, zu unterbrechen, zu beenden oder den betreffenden Teilnehmer aus dem aufgezeichneten Bereich auszunehmen.
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Zweck, Speicherdauer, Empfängerkreis und Löschungsrechte werden im Einwilligungsformular bzw. der mündlichen Aufklärung gesondert und transparent ausgewiesen.
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Eine Aufzeichnung ohne vorherige Einwilligung aller Teilnehmer ist ausgeschlossen.
(3) Eine kommerzielle Nutzung von Aufzeichnungen durch den Anbieter (z. B. zu Marketing- oder Trainingszwecken) bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen.
B. Aufzeichnungen durch den Auftraggeber
(4) Eine Aufzeichnung der Sessions durch den Auftraggeber selbst – in Form von Audio, Video, Screenshots, Mitschnitten oder sonstigen Aufzeichnungen – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für heimliche Aufzeichnungen jeder Art.
(5) Bei Verstoß gegen Absatz 4 ist der Anbieter berechtigt:
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die Session sofort zu beenden ohne Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung
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die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden (vgl. § 8 Abs. 4)
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Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, insbesondere bei Verbreitung oder Veröffentlichung der Aufzeichnungen
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bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§§ 22, 23 KUG) und der Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 StGB) zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten
(6) Eine handschriftliche Mitschrift eigener Erkenntnisse durch den Auftraggeber zum persönlichen Gebrauch ist hiervon ausgenommen, soweit sie keine wörtliche Wiedergabe von Methoden, Frameworks oder Äußerungen Dritter enthält.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Auftraggebers sowie zu Speicherfristen sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen, welche auf der Website des Anbieters abrufbar ist.
(3) Diese AGB und die Datenschutzerklärung ergänzen sich. Im Falle von Widersprüchen in Datenschutzfragen hat die Datenschutzerklärung Vorrang.
§ 17 Urheberrecht, Methodenschutz und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit durch den Anbieter erstellten oder überlassenen Materialien, Frameworks, Methoden, Modelle, Konzepte, Dokumente, Tools und Inhalte (nachfolgend „Werke") sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im geistigen Eigentum des Anbieters, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den ihm überlassenen Werken für den persönlichen oder – bei B2B-Verträgen – betriebsinternen Gebrauch. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Dem Auftraggeber ist über die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 hinaus insbesondere untersagt:
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Die Methoden, Frameworks, Modelle und Vorgehensweisen des Anbieters zu kopieren, nachzubilden oder in eigene Angebote zu integrieren – sei es entgeltlich oder unentgeltlich
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Überlassene Materialien zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zur Verfügung zu stellen
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Eigene Schulungen, Coaching-Angebote, Workshops, Publikationen oder vergleichbare Leistungen auf Basis der Methoden des Anbieters zu entwickeln oder anzubieten
-
Die Werke kommerziell zu nutzen, weiterzulizensieren oder zu verwerten
(4) Erlaubt ist ausdrücklich die Anwendung der erlernten Inhalte auf die eigene Person, das eigene Leben sowie – bei B2B-Verträgen – auf die eigene Führungs- und Organisationsarbeit im Rahmen des Unternehmens des Auftraggebers. Nicht erlaubt ist hingegen die Weitergabe der zugrundeliegenden Methodik an Dritte (vgl. § 14 Abs. 2).
(5) Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Bestimmungen vor.
§ 18 Höchstpersönlichkeit und Vertretung
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen grundsätzlich persönlich. Ein Anspruch des Auftraggebers auf höchstpersönliche Leistungserbringung durch eine konkrete Einzelperson besteht jedoch nicht, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, sich bei Krankheit, Urlaub, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen durch ebenso qualifizierte Personen vertreten zu lassen oder qualifizierte Dritte zur Unterstützung der Leistungserbringung hinzuzuziehen. Die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 ist auf diese Personen ebenfalls anzuwenden und vom Anbieter vertraglich sicherzustellen.
(3) Sollte eine Vertretung nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar sein, gelten die Regelungen zur Stornierung durch den Anbieter gemäß § 8.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (München).
(3) Für Verbraucher gilt ergänzend: Sofern der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem EU-Mitgliedsstaat hat, gelten auch die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates.
(4) Für Auftraggeber mit Sitz oder Wohnsitz im Vereinigten Königreich gelten die vertraglichen Regelungen dieser AGB, vorbehaltlich zwingender britischer Verbraucherschutzregelungen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(2) Individuelle Vertragsabreden zwischen Anbieter und Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht in Textform bestätigt wurden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Bestehende Vertragsverhältnisse werden durch Änderungen nicht rückwirkend berührt.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des Anbieters abrufbar.
Anbieter-Identifikation
makemebelieve UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführung: Regina Henfling-Kistner Adresse: Römerstr. 7, 80801 München, Deutschland E-Mail: signal@thorstenkistner.com Website: www.thorstenkistner.com Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE457418059 Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 304060
